Gesetze / Unterhaltssicherungsgesetz
USG§ 12 Zuschlag für längeren Dienst
Stand: 10.01.2020
Reservistendienst Leistende erhalten einen Zuschlag von 70 Euro pro Tag ab dem 15. Tag Reservistendienst im Kalenderjahr, höchstens jedoch 700 Euro im Kalenderjahr. Die Leistung ist ausgeschlossen, soweit eine Verpflichtungsvereinbarung nach § 13 abgeschlossen ist.
Wird zitiert von 4 Entscheidungen zu § 12 USG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- VGH Bayern, 21.02.2022 – 6 ZB 21.3041Zitiert von 1
- BGH, 10.07.1957 – 4 StR 5/57Zitiert von 7
- OVG NRW, 14.11.2025 – 1 A 1217/21
- VG Weimar, 25.04.2012 – 7 K 607/11 We
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.